Zur Situation der Frauen im Partnerschaftsgebiet




Großfamilie und Polygamie waren und sind in Burkina Fasos traditioneller, patriarchalisch geordneter
Gesellschaft vorherrschend. Traditionell können Frauen kein eigenes Land besitzen und haben
kein Erbrecht Sie haben jedoch Anspruch auf die Nutzung eines Feldes aus dem Besitz ihres
Ehemannes. Dieses muss in der Nähe des Gehöfts liegen (Hausfeld). Sie dürfen eigenes Kleinvieh halten
und die Erträge aus beiden Aktivitäten auf dem Markt verkaufen.
Ehen werden meist nach traditionellem Ritus geschlossen, daneben gibt es Eheschließungen nach religiösem Ritus.
Die Zivilehe ist nach dem Gesetz die einzig gültige aber im Partnergebiet nur wenig verbreitet. Das gesetzliche Mindestheiratsalter ist 17 (F) bzw, 20 (M), es kann jedoch auf 15 (F) bzw. 17 (M) herabgesetzt werden.
Eine frühe Ehe schützt die Mädchen vor unehelicher Mutterschaft. Uneheliche Kinder haben keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung durch den Vater.
Schwangerschaftsabbbrüche sind formal verboten, werden aber nicht verfolgt. Sie sind wohl weit verbreitet.
Polygamie bedarf nach dem Gesetz der Zustimmung der Ehefrauen.
In Burkina erlaubt, und im Partnergebiet praktiziert, sind das traditionelle Scheidungsrecht und die Sonderformen
im Eherecht: le rapt, le lévirat und le sororat. (Quelle: Monographie Komtoéga 2002)

Kinder sind für beide Geschlechter wichtig, nicht nur wegen der Alterssicherung, sie haben auch eine hohe ökonomische Bedeutung: Die Zuteilung von Land durch den Erdherren (Tengsoba) richtet sich auch nach der Zahl
der Arbeitskräfte. Daneben gibt es aber unterschiedliche statusrechtliche Überlegungen.
Mutterschaft wird für eine Frau relativ früh wichtig, denn nur als verheiratete Mutter wird sie ein erwachsenes vollwertiges Mitglied der traditionellen Gesellschaft. Ihr Status steigt mit der Anzahl der lebenden Kinder.
Für einen Mann ist es wichtig, dass es eine nachfolgende Generation gibt, die ihm ein angemessenes Begräbnis ausrichtet und eines Tages als Ahnen verehren wird. Nur dann kann er zu Lebzeiten den Status als Ältester und stimmberechtigtes Mitglied des Rates erreichen. Mit zunehmendem Alter wird dies wichtiger und ist häufig der
Grund dafür eine zweite oder dritte, deutlich jüngere, Frau zu heiraten. Im Gegensatz zu Frauen erleben nur wenige Männer die Geburt von Enkeln.

Zur Zeit verändert sich die Rolle der Frau: Das Frauenwahlrecht besteht seit 1956; die völlige Gleichberechtigung regelt der "Code de personnes et de la famille" (CPF, 1990);  die lange Abwesenheit der Männer infolge der Wanderarbeit stärkte die ökonomische Position der Frau. Seit der Sankara-Revolution gehört Frauenförderung zu den Staatszielen. Burkina hat den Weltfrauentag am 8. März zum nationalen Feiertag erklärt.
Seit 2006 gibt es ein Gesetz zum Mutterschutz: 14 Wochen - 100% des Arbeitsentgelts
(bezahlt von der Sozialversicherung des Arbeitgebers)

Beschneidung und Kinderehen sind verboten.  Die Strafen für Frauenbeschneidung liegen
zwischen 6 Monaten  und 3 Jahren Gefängnis, und bis zu 10 Jahren falls das Opfer stirbt. 
Eine amerikanische Untersuchung aus 2009 stellt fest, dass der Anteil der beschnittenen Frauen
über 25 Jahren bei 81% liegt, bei den Frauen unter 25 "nur noch" bei 34%.  Ob diese Zahlen
auch für unser Partnergebiet gelten, wissen wir nicht. Männer wissen über die Häufigkeit, die Praktiken
und die Probleme der Beschneidung nur wenig oder nichts. Fragen danach werden von Männern wie Frauen
als peinlich empfunden.

Dennoch sind die Frauen von Gleichberechtigung noch weit entfernt. Ihre Arbeitslast ist weit größer
als die der Männer, ihr Zugang zu Bildung kleiner.
Das Verhältnis der Geschlechter ist nicht partnerschaftlich, wie bei uns, sondern subsidiär,
d.h. arbeitsteilig und unterstützend. Frauen und Männer verbringen den meisten Teil des Tages
nicht miteinander sondern in ihrer jeweiligen Gruppe.


Traditionelle Arbeitsteilung in Garango.
 Tabelle übernommen von Sœur Jean Bernard
      Cahiers d'études africaines
     Année 1965, Volume 5, Numéro 18, pp. 161-247   

Im Partnerschaftsgebiet  ist die Situation der Frau besser als im Landesdurchschnitt, insbesondere in der
Stadt Garango. Die Einschulungsraten tendieren gegen 50%, vor allem in den neu gebauten Schulen.
In den kommunalen Parlamenten des Partnerschaftsgebiets liegt der Frauenanteil bei 40-45%.
Der Kleinhandel wird von Frauen dominiert und sie allein haben das Recht  Dolo zu brauen und zu verkaufen.
Das gibt ihnen eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit. Aus dem Alltag zweier Frauen aus Garango:
Gombane ( 43);  Barkissa Zeba (20).
Außer dem Zentrum zur Frauenförderung gibt es in Garango eine Vielzahl von Fraueninitiativen
und Selbsthilfegruppen deren Aktionen von der Alphabetisierung, über die Verbesserung der Wasserversorgung,
bis zur Organisierung wirtschaftlicher Tätigkeiten  reichen. Diese Gruppen werden nicht nur vom Staat sondern
auch von den lokalen Chefs unterstützt, zumindest ideell.